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Stylisches Wohnzimmer

FÜR MIETER

Sie ziehen in eine von uns verwaltete Wohnung ein oder wohnen bereits dort?


Auf dieser Seite finden Sie wichtige Hinweise und Informationen zu Ihrem Mietverhältnis.

Zum Einzug erhalten Sie von uns die Wohnungsgeberbestätigung zur Vorlage beim Einwohnermeldeamt. Die Übergabe der Wohnung erfolgt durch den zuständigen Hausmeisterservice. Dabei erhalten Sie alle zugehörigen Schlüssel, und der Zustand der Wohnung wird in einem Übergabeprotokoll dokumentiert.

Bitte melden Sie sich nach Ihrem Einzug bei den zuständigen Versorgern, beispielsweise Ihrem Stromanbieter, an. Darüber hinaus empfehlen wir Ihnen, eine Hausratversicherung sowie eine private Haftpflichtversicherung abzuschließen.

Bei Fragen oder Anliegen zu Ihrem Mietverhältnis sind wir gerne für Sie da. Sie erreichen uns telefonisch während unserer Sprechzeiten oder jederzeit per E-Mail. Über unsere App können Sie außerdem wichtige Unterlagen einsehen und uns Ihre Anliegen direkt digital übermitteln.

BEWERBUNG ALS MIETINTERESSENT

Wenn Sie sich für eine Wohnung interessieren, füllen Sie das Bewerbungsformular aus und senden es uns mit den benötigten Unterlagen per E-Mail oder per Post zu. Derzeit haben wir kaum Wohnungen zur Vermietung frei. Sofern Sie Kenntnis haben von freiwerdenen Wohnungen und Ihr Interesse bekunden, senden Sie uns bitte den ausgefüllten Bewerbungsbogen und Ihre Bewerbungsunterlagen mit:


 

Reviewing CVs
Formular auf Zwischenablage

UNTERVERMIETUNG
 

Eine Untervermietung ist immer genehmigungspflichtig. Sollten Sie eine untervermieten, ohne die Genehmigung einzuholen, kann dies ein Kündigungsgrund des Mietverhältnisses darstellen. Sie sollten daher zeitnah einen Antrag auf Untervermietung bei uns stellen. Gern können Sie das vorgegebene Formular dafür nutzen. Wir weisen jedoch schon jetzt daraufhin, dass im Einzelfall darüber entschieden wird, ob ein Untermietzuschlag fällig wird. Sie sollten mit Ihrem Untermieter einen Untermietvertrag schließen. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass Ihr Untermieter eine vertragliche Beziehungen ausschließlich mit Ihnen hat. Ihr Vermieter ist nicht seine Vertragspartei.

ÄNDERUNG KONTAKTDATEN

Ihr Telefonnummer oder E-Mailadresse hat sich geändert? Bitte senden Sie uns gern Ihre neuen Kontaktdaten:

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Süße Katze

ANTRAG AUF HAUSTIERHALTUNG

Sie wollen sich einen neuen Hausfreund halten ? Bitte teilen Sie uns dies mit und beantragen Sie bei uns insbesondere die Genehmigung zur Haltung von Hunden oder exotischen Tieren.

DSGVO

Auch wir unterliegen der Datenschutzgrundverordnung:

Image by Dan Nelson
Umzug

KÜNDIGUNG
 

Sie möchten Ihre Wohnung kündigen? Benutzen Sie das Formular und senden Sie uns die Kündigung unterschrieben per Post zu.

Die gesetzliche Kündigungsfrist beträgt 3 Monate zum Monatsende. Mit dem Tag des Zugangs der Kündigung bei uns, beginnt der Lauf der Kündigungsfrist. Soll der Monat, in dem die Kündigung zugeht, für die Berechnung der Kündigungsfrist mit berücksichtigt werden, muss uns die Kündigungserklärung im Original spätestens am dritten Werktag dieses Monats zugegangen sein.

Wir weisen darauf hin, dass bei 2 Mietern beide Mietparteien kündigen müssen. Ein Mieter alleine kann die Wohnung nicht kündigen. Bei Auszug eines Mieters muss eine Vereinbarung darüber getroffen werden, dass ein Mieter allein in der Wohnung verbleiben kann. Hierfür sind Nachweise nötig. Bitte setzen Sie sich hierzu mit uns in Verbindung.

MÄNGELMELDUNG

Sie haben einen Mangel in Ihrer Wohnung ?

Dann gehen Sie bitte wie folgt vor:


Senden Sie uns eine E-Mail, in der Sie uns Ihren Namen, Ihre Anschrift und eine aktuelle Telefonnummer mitteilen.

 

Teilen Sie uns möglichst genau mit, in welchem Raum es welchen Mangel gibt und seit wann dieser besteht. Fotos als Nahaufnahme und aus der Ferne können uns und den Handwerkern vorab helfen.

Wir beauftragen umgehend eine zuständige Fachfirma, welche sich selbständig bei Ihnen für eine Terminierung melden wird. Wir vereinbaren für diese Firmen keine Termine.

Bitte haben Sie Verständnis, dass die Auftragsbücher der meisten Handwerkerfirmen randvoll sind und die Terminierung etwas andauern kann.


In Notfällen (Wochenende oder in der Zeit von 18 bis 8 Uhr) wenden Sie sich bitte an den Hausmeisterservice und senden uns gleichzeitig eine E-Mail, damit wir über den Vorgang informiert sind.

Bitte beachten Sie, dass es sich bei Notfällen um richtige Notfälle handeln muss. Dies ist in der Regel z.B. ein Wasserrohrbruch. Bitte stellen Sie bei Ihnen in der Wohnung selbständig das Wasser ab.


 

Wasser-Schaden-Reparatur
Mieten: Dateien

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