FÜR MIETER
Sie werden oder sind Mieter in einer unserer verwalteten Wohnungen?
Dann finden Sie hier Hilfestellungen für Ihre Anliegen.
Bei Einzug erhalten Sie für das Einwohnmeldeamt eine Wohnungsgeberbestätigung.
Der zuständige Hausmeisterservice übergibt Ihnen die Wohnung samt zugehöriger Schlüssel und erstellt ein Übergabeprotokoll. Bitte vergessen Sie nicht, sich bei den zuständigen Versorgern (z.B. Stromanbieter) anzumelden sowie eine Hausrats- und Haftpflichtversicherung abzuschließen.
Wir sind Ansprechpartner für Ihre Anliegen bezüglich Ihres Mietverhältnisses. Diese können Sie uns telefonisch zu den Sprechzeiten oder per E-Mail rund um die Uhr mitteilen. Ferner erhalten Sie über unsere App auch einen Zugang zu Ihren Unterlagen. Auch über die App können Sie Ihre Anliegen uns übermitteln.
BEWERBUNG ALS MIETINTERESSENT
Wenn Sie sich für eine Wohnung interessieren, füllen Sie das Bewerbungsformular aus und senden es uns mit den benötigten Unterlagen per E-Mail oder per Post zu. Derzeit haben wir kaum Wohnungen zur Vermietung frei. Sofern Sie Kenntnis haben von freiwerdenen Wohnungen und Ihr Interesse bekunden, senden Sie uns bitte den ausgefüllten Bewerbungsbogen und Ihre Bewerbungsunterlagen mit:
UNTERVERMIETUNG
Eine Untervermietung ist immer genehmigungspflichtig. Sollten Sie eine untervermieten, ohne die Genehmigung einzuholen, kann dies ein Kündigungsgrund des Mietverhältnisses darstellen. Sie sollten daher zeitnah einen Antrag auf Untervermietung bei uns stellen. Gern können Sie das vorgegebene Formular dafür nutzen. Wir weisen jedoch schon jetzt daraufhin, dass im Einzelfall darüber entschieden wird, ob ein Untermietzuschlag fällig wird. Sie sollten mit Ihrem Untermieter einen Untermietvertrag schließen. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass Ihr Untermieter eine vertragliche Beziehungen ausschließlich mit Ihnen hat. Ihr Vermieter ist nicht seine Vertragspartei.
KÜNDIGUNG
Sie möchten Ihre Wohnung kündigen? Benutzen Sie das Formular und senden Sie uns die Kündigung unterschrieben per Post zu.
Die gesetzliche Kündigungsfrist beträgt 3 Monate zum Monatsende. Mit dem Tag des Zugangs der Kündigung bei uns, beginnt der Lauf der Kündigungsfrist. Soll der Monat, in dem die Kündigung zugeht, für die Berechnung der Kündigungsfrist mit berücksichtigt werden, muss uns die Kündigungserklärung im Original spätestens am dritten Werktag dieses Monats zugegangen sein.
Wir weisen darauf hin, dass bei 2 Mietern beide Mietparteien kündigen müssen. Ein Mieter alleine kann die Wohnung nicht kündigen. Bei Auszug eines Mieters muss eine Vereinbarung darüber getroffen werden, dass ein Mieter allein in der Wohnung verbleiben kann. Hierfür sind Nachweise nötig. Bitte setzen Sie sich hierzu mit uns in Verbindung.